Richtlinien für den Veranstaltungskalender Stand 19.11.2024

1. Veranstaltungsart

Erlaubt sind kulturelle, gemeinnützige und öffentliche Events. Die Veranstaltung sollte der Allgemeinheit zugänglich sein und zur kulturellen Bereicherung der Region beitragen. Private Feiern oder rein kommerzielle Werbeveranstaltungen werden nicht aufgenommen.

2. Inhalte und Beschreibung

Die Angaben zur Veranstaltung sollten klar, präzise und vollständig sein. Die Beschreibung sollte die wichtigsten Informationen enthalten, wie Titel, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort und eine kurze Zusammenfassung des Programms.

3. Bildmaterial

Das Bild, das zur Veranstaltung bereitgestellt wird, sollte eine gute Auflösung haben und keine urheberrechtlich geschützten Inhalte oder Logos enthalten, es sei denn, das Einverständnis des Rechteinhabers liegt vor. Das Bild muss einen Bezug zur Veranstaltung haben und darf keine anstößigen oder nicht jugendfreien Inhalte zeigen.

4. Sprache und Tonalität

Alle Einträge müssen in deutscher Sprache verfasst und in einem höflichen, professionellen Ton gehalten sein. Diskriminierende, beleidigende oder politisch aufgeladene Inhalte werden nicht akzeptiert.

5. Verantwortlichkeit

Die Veranstalter sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben verantwortlich. Falsche Angaben oder das Versäumnis, Richtlinien zu befolgen, können zur Entfernung des Eintrags führen.

6. Veröffentlichung

Alle eingereichten Veranstaltungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Der Betreiber des Veranstaltungskalenders behält sich das Recht vor, Einträge, die gegen die Richtlinien verstoßen oder als unpassend erachtet werden, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Veranstaltung wird spätestens 1,5 Wochen vorher auf der digitalen Werbefläche veröffentlicht.

Die Veranstaltungen können quartalsweise eingereicht werden und werden beim Betreiber bis zur Veröffentlichung gespeichert.

7. Kosten und Verfügbarkeit

Die Eintragung im Veranstaltungskalender ist in der Testphase kostenlos. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Veröffentlichungszeit je nach Kapazität und Nachfrage anzupassen.

8. Werbung und Verlinkung

Externe Links sind nur dann erlaubt, wenn sie zur offiziellen Veranstaltungsseite führen und zusätzlichen Mehrwert bieten. Werbung für Dritte, Affiliate-Links oder Inhalte ohne direkten Bezug zur Veranstaltung werden nicht gestattet.

9. Jugendschutz

Veranstaltungen müssen den gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz entsprechen. Inhalte, die für Jugendliche unter 18 Jahren ungeeignet sind, müssen als solche gekennzeichnet sein. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Altersbeschränkungen anzugeben.

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